FORTBILDUNG Sachsen
Architektenkammer Sachsen
Das 79. BAUSCHÄDEN-FORUM wurde als Fortbildungsveranstaltung gemäß ยง 5 der Fortbildungsverordnung vom 14.05.2004 anerkannt.
Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung zum Nachweis der Fortbildung als Berufspflicht gemäß dem Sächsischen Architektengesetzt.
Die Anerkennung der weiteren Foren muss jeweils einzeln von uns beantragt werden.